Elternteile, die keine Deutsche Staatsangehörigkeit besitzen

Wenn ein Elternteil oder beide Elternteile eine ausländische Staatsangehörikeit besitzen, sollten Sie rechtzeitig mit dem Standesamt abklären, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Erklärungsmöglichkeiten gegeben sind.

Aufgrund der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und der verschiedenen Namenswahlmöglichkeiten bei ausländischen Staatsangehörigkeiten, kann hier nicht jeder Einzelfall erläutert werden.

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Standesamt Lemwerder, 27809 Lemwerder, Tel.: 0421 / 67 39 28, oder bei jedem anderen Standesamt.

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